Führerschein mit 17 ? Mit uns kein Problem! (Fahrschule Schuchhardt in Darmstadt)
Die Antragstellung
Seit wann kann der Bewerber Antrag bei der Behörde stellen?
• Seit dem 1. Oktober 2006
Die Ausbildung
Ab welchem Alter darf für das 'Begleitete Fahren ab 17' ausgebildet werden?
• Ab 16 ½ Jahren.
Wann darf mit der Ausbildung begonnen werden?
• Erst ab 1. Oktober 2006 darf mit der theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen werden.
Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A machen?
• Nein. Mit der Ausbildung der Klasse A kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.
Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung?
• Keine. Der Fahrschüler ist auszubilden wie jeder andere Bewerber der Klasse B bzw. BE
Die Prüfung
Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
• Nein.
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
• 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
• 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Prüfungsbescheinigung und Kartenführerschein
Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
• Nein, er erhält eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind.
Wird der „Kartenführerschein“ von der Behörde automatisch zugesendet?
• Nein, er muss beantragt werden.
Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
• Er darf bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Allerdings dann nur in Begleitung.
Die Probezeit
Wann beginnt beim 'Begleiteten Fahren' die Probezeit?
• Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (Der Prüfbescheinigung)
Wie lange dauert die Probezeit?
• Wie beim 'normalen' erstmaligen Fahrererlaubniserwerb zwei Jahre.
Wann kann der Fahrererlaubnisinhaber an der Zweiten Phase (FSF) teilnehmen?
• Nach 6 Monaten nach Ablegen der Prüfung.
Die Begleitpersonen
Wer darf den Fahrererlaubnisinhaber begleiten?
• Mindestalter: 30 Jahre
• Besitz der Fahrererlaubnis Klasse B: seit min. 5 Jahren (ununterbrochen)
• Maximal 3 Punkte
Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
• Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
• Die Teilnahme wird empfohlen, sie ist aber nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Wer führt diese Einweisungen durch?
• Die Einweisungen können alle Fahrschulen durchführen.
Wie lange soll eine solche Einweisung dauern?
• Etwa 90 Minuten.
Darf jede Person, die diese Vorraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?
• Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Sonstiges
Welche Konsequenzen hat es, ohne Begleiter zu fahren?
• Die Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.
Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?
• Nach frühestens sechs Monaten, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Vorraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF) teilgenommen hat.
Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
• Die Klassen M, L und S.
Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?
• Ja, weil der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.
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